MEDIENMITTEILUNG
JA zu Managed Care: Für die Schweizer Hausärzte ein vertretbarer Kompromiss
Durchbruch der integrierten Versorgung dank eines fairen Kompromisses
Der Berufsverband «Hausärzte Schweiz» begrüsst den Entscheid der nationalrätlichen...
Kongress für Allgemeinmedizin und Familienmedizin

Fortbildung und Qualitätsförderung
Fortbildungsaktivitäten begleiten den Grundversorger während seines ganzen Berufslebens und dienen einerseits dazu die raschen Fortschritte in der Medizin zu erlernen und anderseits Unsicherheiten in der Behandlung von Patienten zu beseitigen. Fortbildung macht nur dann Sinn, wenn diese zu einer Verbesserung der Behandlung der Patienten führt. Die Fortbildung entspricht den Prinzipien der Erwachsenenbildung.
Der Allgemeinpraktiker wählt den Inhalt seiner Fortbildung nach seinen eigenen Bedürfnissen frei und ist gemäss Fortbildungsprogramm verpflichtet 50 Credits pro Jahr an strukturierter und nachweisbarer Fortbildung auf dem Fortbildungsprotokoll in Selbstdeklaration festzuhalten. Eine Kopie des Fortbildungsprotokolls soll jeweils am Jahresende dem zuständigen kantonalen Delegierten oder dem SGAM Sekretariat zugestellt werden.
- Jegliche Fortbildung ist anrechenbar, sofern die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) zur Zusammenarbeit Ärzteschaft-Industrie eingehalten werden. Monosponsoring ist nur in begründeten Ausnahmefällen statthaft!
- Mindestens 25 der geforderten 50 Stunden strukturierter und nachweisbarer Fortbildung pro Jahr müssen ab 1.1.2009 als sogenannte fachspezifische Kernfortbildung absolviert werden. Als fachspezifische Kernfortbilung wird Fortbildung mit dem Q-Label „SGAM-empfohlen“ und Qualitätszirkel-Arbeit definiert.
- FachärztInnen Allgemeinmedizin FMH erhalten bei erfüllter Fortbildungspflicht alle 3 Jahre das Fortbildungsdiplom der SGAM/FMH. Alle andern AbsolventInnen des Fortbildungsprogramms der SGAM bekommen eine Fortbildungsbestätigung.
- Für Kontrollen und Sanktionen (Verwarnung, Busse) bei Vernachlässigung der Fortbildungspflicht sind die kantonalen Gesundheitsbehörden zuständig (Art. 40 MedBG).
- Arbeitsunterbrüche von weniger als einem Jahr (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Auslandaufenthalt etc.) entbinden den Arzt/ die Ärztin nicht von der Fortbildungspflicht.
Um die Qualität von Fortbildungsveranstaltungen nachhaltig zu beeinflussen, hat die SGAM das Qualitätslabel „SGAM empfohlen“ kreiert. Unsere 6 Qualitätskriterien sollen Gewähr bieten, dass die Fortbildungsbedürfnisse unserer Mitglieder berücksichtigt werden und die Fortbildung zu einer Veränderung in der Praxistätigkeit zum Wohle unserer Patienten führt. Unsere Fortbildungsdelegierten in den kantonalen Gesellschaften, wie auch auf regionaler und nationaler Ebene sind bemüht, sich mit Experten an der Organisation von Fortbildungen zu beteiligen. Die Delegierten werden das SGAM-Qualitätslabel beim SGAM Sekretariat beantragen. Das SGAM Sekretariat ist für den Versand des Labels zuständig. Die Fortbildungsveranstaltung wird in das SGAM-Fortbildungsregister aufgenommen und auf unserer Homepage publiziert. Die Organisatoren einer Fortbildungsveranstaltung, welche unser Qualitätslabel beantragen möchten, werden gebeten, mit dem zuständigen Fortbildungsdelegierten frühzeitig in Kontakt zu treten.
(Infoblatt Fortbildungscredits für FB-Veranstalter)
Die Arbeitsgruppe Fortbildung-Qualitätsförderung ist für die Umsetzung des Fortbildungsprogramms der SGAM zuständig.
(Leitbild der AG FB/QF)
Q-Monitoring: Qualitätsarbeit sichtbar machen
Fortbildungen, Laborkontrollen, Qualitätszirkel usw.: Qualitätssicherung ist eine Selbstverständlichkeit im Arbeitsalltag einer Arztpraxis. Indes zeigt der Ruf nach Qualitätstransparenz aus Politik und Öffentlichkeit: Die intensive Qualitätsarbeit, die ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte heute leisten, muss sichtbarer werden! Zu diesem Zweck haben die hausärztlichen Fachgesellschaften für Innere und Allgemeinmedizin sowie für Pädiatrie in Zusammenarbeit mit der FMH das Pilotprojekt Q-Monitoring lanciert.
Q-Monitoring will mit klaren Zahlen belegen, was ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte tagtäglich an Qualitätsarbeit leisten. Anhand eines Online-Fragebogens, der Anfangs 2010 auf der Mitgliederplattform myFMH bereitstehen wird, lassen sich viele der für die Allgemeinmedizin relevanten Qualitätsaktivitäten via Selbstdeklaration erfassen. Die Einladung zur Teilnahme an dieser Befragung erfolgt im Januar 2010. Weitere Informationen zum Pilotprojekt Q-Monitoring finden Sie unter folgendem Link:
Q-Monitoring Link auf http://www.fmh.ch/themen/qualitaet/q_monitoring.html

