Actualité
27.09.2011
Initiative populaire «Oui à la médecine de famille» Pas de retrait de l’initiative

Dans le cadre d’une séance commune organisée le 22 septembre 2011 à Berne, le comité de...

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12.09.2011
UEMO Newsletter

Newsletter UEMO,

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10.08.2011
WONCA Journal Alerts et WONCA News

WONCA Global Family Doctor

 

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Evenements
jeu, 30.08.2012 – ven, 31.08.2012
Congrès annuel SSMG 2012 / SwissFamilyDoc Conference

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sam, 01.01.2011 – sam, 31.12.2011
Formations continue avec label de qualité SSMG

Liste des formations

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E-Learning

(Fortbildung mit neuen Medien)

  • Das revidierte Fortbildungsprogramm der SGAM anerkennt E-Learning als strukturierte und nachweisbare Fortbildung.
  • Fortbildung mit neuen Medien umfasst jegliche Form von E-Learning, auch in Kombination mit Präsenzveranstaltungen oder Studuim von wissenschaftlichen Artikeln in Zeitschriften.
  • Gemäss dem Prinzip der Selbstverantwortung kann jedes SGAM – Mitglied die effektiv absolvierte Fortbildungsdauer auf dem Fortbildungs-Selbstdeklarationsprotokoll aufführen.

Es findet keine Akkreditierung von E-Learning-Programmen und keine Vergabe von Credits statt!

Für besonders empfehlenswerte E-Learning-Angebote kann das QLabel "SGAM-empfohlen" abgegeben werden.

Hierfür müssen folgende Qualitätskriterien erfüllt sein:

  1. Mindestens ein Mitglied der SGAM hat wesentlichen Einfluss auf den Inhalt des E - Learning Programms. Es muss bei der Planung mit einbezogen werden und wesentlichen Einfluss bei der Ausarbeitung des Programms haben.
  2. Die Lernziele und die Zielgruppe sind klar definiert.
  3. Die Inhalte entsprechen den Bedürfnissen der HausärztInnen resp. der SGAM – Mitglieder und dienen der Verbesserung der Kernkompetenzen gemäss FB - Programm.
  4. Das Lernprogramm verwendet effektive didaktische Methoden und nutzt die Möglichkeiten der Computer - Technologie sinnvoll.
  5. Die regelmässige wissenschaftliche Aktualisierung wird unter Angabe des Datums gewährleistet.
  6. Wissenschaftliche Verantwortung, Herausgeber und Erscheinungsdatum sind klar erkennbar.
  7. Sponsoring: Alle Interessenkonflikte werden deklariert. Erlaubt ist die Unterstützung im Sinne eines "unrestricted educational grant".

Q-Label-Gesuche für E-Learning-Programme nimmt das SGAM-Sekretariat über info(at)sgam.ch entgegen.

16.6.06 MMM