News
23.09.2011
Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin»: Kein Rückzug der Initiative

Das Initiativkomitee «Ja zur Hausarztmedizin» und der Berufsverband der Haus- und Kinderärzte...

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12.09.2011
UEMO Newsletter

Newsletter UEMO,

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09.08.2011
WONCA Journal Alerts und WONCA News

WONCA Global Family Doctor

 

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Veranstaltungen
Sa, 01.01.2011 – Sa, 31.12.2011
Fortbildungen mit Qualitätslabel

Liste der fachspezifischen Fortbildungen

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Fortbildung und Qualitätsförderung

Fortbildungsaktivitäten begleiten den Grundversorger während seines ganzen Berufslebens und dienen einerseits dazu die raschen Fortschritte in der Medizin zu erlernen und anderseits Unsicherheiten in der Behandlung von Patienten zu beseitigen. Fortbildung macht nur dann Sinn, wenn diese zu einer Verbesserung der Behandlung der Patienten führt. Die Fortbildung entspricht den Prinzipien der Erwachsenenbildung.

Der Allgemeinpraktiker wählt den Inhalt seiner Fortbildung nach seinen eigenen Bedürfnissen frei und ist gemäss Fortbildungsprogramm verpflichtet 50 Credits pro Jahr an strukturierter und nachweisbarer Fortbildung auf dem Fortbildungsprotokoll in Selbstdeklaration festzuhalten. Eine Kopie des Fortbildungsprotokolls soll jeweils am Jahresende dem SGAM Sekretariat zugestellt werden. 

  • Jegliche Fortbildung ist anrechenbar, sofern die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) zur Zusammenarbeit Ärzteschaft-Industrie eingehalten werden. Monosponsoring ist nur in begründeten Ausnahmefällen statthaft!
  • Mindestens 25 der geforderten 50 Stunden strukturierter und nachweisbarer Fortbildung pro Jahr müssen ab 1.1.2009 als sogenannte fachspezifische Kernfortbildung absolviert werden. Als fachspezifische Kernfortbilung wird Fortbildung mit dem Q-Label „SGAM-empfohlen“ und Qualitätszirkel-Arbeit definiert.

  • FachärztInnen Allgemeinmedizin FMH erhalten bei erfüllter Fortbildungspflicht alle 3 Jahre das Fortbildungsdiplom der SGAM/FMH. Alle andern AbsolventInnen des Fortbildungsprogramms der SGAM bekommen eine Fortbildungsbestätigung.
  • Für Kontrollen und Sanktionen (Verwarnung, Busse) bei Vernachlässigung der Fortbildungspflicht sind die kantonalen Gesundheitsbehörden zuständig (Art. 40 MedBG).
  • Arbeitsunterbrüche von weniger als einem Jahr (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Auslandaufenthalt etc.) entbinden den Arzt/ die Ärztin nicht von der Fortbildungspflicht.


Um die Qualität von Fortbildungsveranstaltungen nachhaltig zu beeinflussen, hat die SGAM das Qualitätslabel „SGAM empfohlen“ kreiert. Unsere 6 Qualitätskriterien sollen Gewähr bieten, dass die Fortbildungsbedürfnisse unserer Mitglieder berücksichtigt werden und die Fortbildung zu einer Veränderung in der Praxistätigkeit zum Wohle unserer Patienten führt. Unsere Fortbildungsdelegierten in den kantonalen Gesellschaften, wie auch auf regionaler und nationaler Ebene sind bemüht, sich mit Experten an der Organisation von Fortbildungen zu beteiligen. Die Delegierten werden das SGAM-Qualitätslabel beim SGAM Sekretariat beantragen. Das SGAM Sekretariat ist für den Versand des Labels zuständig. Die Fortbildungsveranstaltung wird in das SGAM-Fortbildungsregister aufgenommen und auf unserer Homepage publiziert. Die Organisatoren einer Fortbildungsveranstaltung, welche unser Qualitätslabel beantragen möchten, werden gebeten, mit dem zuständigen Fortbildungsdelegierten frühzeitig in Kontakt zu treten.
(Infoblatt Fortbildungscredits für FB-Veranstalter)

Die Arbeitsgruppe Fortbildung-Qualitätsförderung ist für die Umsetzung des Fortbildungsprogramms der SGAM zuständig.
(Leitbild der AG FB/QF)

Neuer Facharzt-Titel Allgemeine Innere Medizin

Der neue Titel Allgemeine Innere Medizin, welcher seit dem 1.1.2011 in Kraft ist, wird von den beiden Fachgesellschaften SGAM und SGIM gemeinsam verwaltet und die Wahl der Fachgesellschaft ist allen freigestellt.

Solange 2 verschiedene Fortbildungsprogramme (FBP) SGAM und SGIM existieren (wir hoffen auf ein gemeinsames FBP für 2012), muss die FB jeweils gemäss derjenigen Fachgesellschaft absolviert werden, der man angehört. Beide FBP sind gleichwertig für den neuen Titel.

Eng verbunden mit den Anliegen der praktizierenden Hausärzte setzt sich die SGAM seit vielen Jahren für eine gute, praxisnahe Fortbildung ein und regelt die Anforderungen für die Anerkennung Ihrer Fortbildung unbürokratisch.

Aus der Zusammenführung der beiden Weiterbildungsprogramme ergibt sich, dass alle drei Titel rechtlich gleichgestellt sind. Dies gilt sowohl für Dignitätsfragen wie auch für die Problematik des Zulassungstopps.

Die Gleichstellung der drei Titel hat folgende Konsequenzen / Möglichkeiten, die wir Ihnen mit diesem Mail in Erinnerung rufen möchten (vgl. Artikel «Eine neue Epoche: das Weiterbildungsprogramm Allgemeine Innere Medizin» in der Schweizerischen Ärztezeitung, Nr. 49/2010):

Titelausschreibung

Fachärzte für «Allgemeinmedizin» und «Innere Medizin» können ihren Titel weiterhin ohne zeitliche Begrenzung ausschreiben. Stattdessen können sie aber auch ab sofort den neuen Titel Facharzt für «Allgemeine Innere Medizin» verwenden. Dies gilt zum Beispiel für Praxisschild, Visitenkarten, Briefkopf, etc. Aufgrund der rechtlichen Gleichstellung sind alle drei Titel als Synonyme zu verstehen.

Diplomurkunde


Als Inhaber der altrechtlichen Titel «Allgemeinmedizin» oder «Innere Medizin» können Sie die neue Diplomurkunde «Allgemeine Innere Medizin» zum Unkostenbeitrag von CHF100 ohne weitere Voraussetzungen über siwf(at)fmh.ch  anfordern. Sie können ihre Titelausschreibung auch ändern ohne eine neue Diplomurkunde anzufordern.

Register und Statistik


Die Überführung der beiden altrechtlichen Titel in den neuen Titel «Allgemeine Innere Medizin» ist konsequenterweise auch im Register und in der Statistik vollzogen. Dies betrifft das eidgenössische Medizinalberuferegister und das Ärzteregister der FMH www.doctorfmh.ch.

In beiden Registern wird nur mehr der Titel «Allgemeine Innere Medizin» verwendet. Um den Patienten eine optimale Orientierung zu ermöglichen, findet sich unter den Rubriken «Allgemeinmedizin» und «Innere Medizin» der Hinweis, dass sämtliche Titelträger «Allgemeinmedizin», «Innere Medizin» und «Allgemeine Innere Medizin» neu in der Rubrik «Allgemeine Innere Medizin» zusammengefasst sind.

Falls Sie wünschen, dass aus Ihrem Eintrag unter www.doctorfmh.ch  Ihr ursprünglich erworbener Titel ersichtlich ist, können Sie dies bei den selbstdeklarierten Informationen eintragen. Loggen Sie sich dazu in myFMH (www.myfmh.ch) ein, klicken Sie auf die Funktion «Eintrag im FMH-ÄrzteIndex» und tragen Sie die bisherige Bezeichnung Ihres Facharzttitels unter der Rubrik «Beruflicher Werdegang» ein.

Fortbildungsplattform

Ab sofort steht die Fortbildungsplattform auf http://www.fmh.ch/service/myfmh.html allen SGAM-Mitgliedern zu Verfügung. Falls Sie dies bevorzugen, können Sie die besuchten Fortbildungen selber online eingeben, das Fortbildungs-Diplom direkt online beantragen, sowie eingereichte Diplomanträge  besichtigen oder ausdrucken. Sie dürfen Fortbildungsprotokolle aber auch weiterhin wie gehabt  dem SGAM-Sekretariat einsenden.

Zukünftige Übergangsregelungen werden auf der Homepage der SGAM aufgeschaltet. Für allfällige Fragen steht auch das SIWF zur Verfügung (siwf@fmh.ch , Tel. 031 359 11 11).

Kurzanleitung zum Gebrauch der Plattform (Kopie 1)

  • Hauptseite der FMH öffnen www.hin.ch ; dann myFMH anklicken und die Art des Logins auswählen: 1) FMH-HPC, 2) HIN-ASAS, 3) Sicherheitscodeliste.
  • Auf myFMH unter „Fortbildungs-Plattform“ die Art des Logins zur Fortbildungs-Plattform auswählen respektive anklicken (z. Bsp. HIN-ASAS). Sie sind nun auf der Willkommensseite der Fortbildungsplattform SIWF
  • Auswahl: Fortbildungsdiplom, Diplom beantragen oder Eingereichte Diplomanträge anzeigen / ausdrucken.
  • Um eine neu besuchte Fortbildung einzutragen wählen Sie „Fortbildungsprotokoll erfassen“.
  • Via grünes Kreuzchen „neues Element hinzufügen“ gelangen Sie zur Erfassungstabelle, die Sie nun mit den Fortbildungsinformationen ausfüllen können.
  • Sollte sich beim Eingeben der Fortbildung ein Fehler eingeschlichen haben, ziehen Sie die Maus auf die Fortbildungszeile und es wird ein blauer Hintergrundbalken erscheinen, welcher im mittleren Bereich ein kleines schwarzes Dreieck beinhaltet. Via Aktivierung des Dreieckes kann dann z. Bsp. „Element bearbeiten“ gewählt werden.

Q-Monitoring: Qualitätsarbeit sichtbar machen

Fortbildungen, Laborkontrollen, Qualitätszirkel usw.: Qualitätssicherung ist eine Selbstverständlichkeit im Arbeitsalltag einer Arztpraxis. Indes zeigt der Ruf nach Qualitätstransparenz aus Politik und Öffentlichkeit: Die intensive Qualitätsarbeit, die ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte heute leisten, muss sichtbarer werden! Zu diesem Zweck haben die hausärztlichen Fachgesellschaften für Innere und Allgemeinmedizin sowie für Pädiatrie in Zusammenarbeit mit der FMH das Pilotprojekt Q-Monitoring lanciert.
 
Q-Monitoring will mit klaren Zahlen belegen, was ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte tagtäglich an Qualitätsarbeit leisten. Anhand eines Online-Fragebogens, der Anfangs 2010 auf der Mitgliederplattform myFMH bereitstehen wird, lassen sich viele der für die Allgemeinmedizin relevanten Qualitätsaktivitäten via Selbstdeklaration erfassen. Die Einladung zur Teilnahme an dieser Befragung erfolgt im Januar 2010. Weitere Informationen zum Pilotprojekt Q-Monitoring finden Sie unter folgendem Link:

Q-Monitoring Link auf http://www.fmh.ch/themen/qualitaet/q_monitoring.html